1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber dem Auftragnehmer gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.1.1 Auftragnehmer ist die ATALANDA GmbH, Münchener Str. 1, 83395 Freilassing, vertreten durch die Geschäftsführung (im Folgenden atalogics).
1.1.2 Auftraggeber ist der Nutzer von atalogics, der über die Online-Plattform atalogics.com ein oder mehrere Lieferungen durch Partner im Kuriernetzwerk von atalogics bestellt (im Folgenden Kunde).
1.2 Die hier nachfolgenden Regelungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzt.
1.3 Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt atalogics nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn atalogics in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.4 Diese AGB gelten für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der durch atalogics vermittelten Lieferungen von Gütern, unabhängig davon, welche Orte, Tage, Uhrzeiten oder Zeitfenster für die Abholung und Abgabe vereinbart wurden.
2.1 atalogics ermöglicht registrierten Nutzern, Kurieraufträge innerhalb einer Stadt an andere - als Kuriere registrierte Nutzer (im Folgenden " Kuriere im atalogics Netzwerk") - zu vergeben.
2.2 Die Aufträge werden nach dem Prinzip "first come, first serve" vergeben, d.h. alle Kuriere im atalogics Netzwerk erhalten eine Benachrichtigung über eine neue Auftragsanfrage. Der Kurier, der zuerst den Button "Auftrag annehmen" in der atalogics App betätigt, bekommt ihn.
2.3 Nach dem Vergabeprozess von 2.2 ist es daher nicht möglich, dass der Kunde einen bestimmten Kurier beauftragen kann.
2.4 Über atalogics kann der Kunde verschiedene Arten von Lieferfristen und -termine buchen, welche für Abholung und Abgabe unterschiedlich sein können. Tag der Abholung und der Abgabe müssen nicht übereinstimmen.
2.4.1 Der Kunde kann ein Zeitfenster wählen, in dem Lieferung abgeholt bzw. geliefert werden soll. Die Länge und Lage Zeitfenster können je nach Stadt, Tag und Tageszeit unterschiedlich sein.
2.4.2 Der Kunde kann festlegen, dass das Gut sofort abgeholt und/oder direkt nach Abholung ausgeliefert werden soll. Die Option kann je nach Stadt, Tag und Tageszeit zur Verfügung oder auch nicht zu Verfügung stehen.
2.5 Der Kunde kann darüber hinaus Zusatzdienstleistungen bei der Abholung oder Auslieferung der Güter buchen. Dazu gehören "Altersverifikation über 18 Jahre" oder "nur persönliche Abgabe". Die Zusatzdienstleistungen können je nach Stadt, Tag und Tageszeit zur Verfügung oder auch nicht zur Verfügung stehen.
3.1 Die Beauftragung durch den Kunden erfolgt immer via atalogics, die Beförderung selbst erfolgt durch einen Partner aus dem atalogics Kuriernetzwerk.
3.2 Gegenstand des Frachtauftrages ist der Transport von Gütern, die sich für die Beförderung mit Fahrrädern, Personenkraftwagen, Kleintransportern und ähnlichen Fahrzeugen im Sinne des § 1 Ziff. 28 Freistellungsverordnung zum GüKG vom 08.06.1993 eignen.
3.3 Eine Sendung im Sinne dieser Regelungen ist der Transport eines oder mehrerer Güter durch einen Partner aus dem atalogics Kuriernetzwerk, die in Summe nicht mehr als 20 kg wiegen.
3.4 Vom Transport aus rechtlichen oder sicherheits-technischen Gründen ausgeschlossen sind folgende Güter: Güter für deren Transport es einer gesonderten Genehmigung bedarf (z.B. Gefahrgut), Güter, die der Exklusivlizenz § 51 PostG unterliegen (Postmonopol) und nicht von dieser ausgenommen sind, Güter deren Transport aufgrund ihres Zustandes mit besonderen Gefahren verbunden ist. Ausgeschlossen sind zum Beispiel:
Es können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, die im Einzelfall die Lieferung von in der Liste genannten Gütern ermöglicht. Die Vereinbarung benötigt die Schriftform seitens atalogics. Eine Zustimmung eines atalogics Partners aus dem Kuriernetzwerk ist nicht ausreichend.
3.4.1 Auf dem Transportgut angebrachte Kennzeichen oder Beschriftungen, die auf eine in Ziffer 3.4 aufgezählte Eigenschaft hinweisen, reichen nicht als Information an atalogics und seine Kuriere im Netzwerk aus. Eine stillschweigende Übernahme eines solchen Gutes oder eine Bestätigung eines Partners aus dem atalogics Netzwerk sind nicht als Zustimmung zu einer Beförderung entgegen des Ausschlusses von Ziffer 3.4 zu werten.
4.1 atalogics erhält den Auftrag zur Durchführung einer Kuriersendung über das atalogics System, entweder per manuelle Eingabe per Formular oder automatisiert über die atalogics API.
4.2 Bei der Bestellung über Web-Interface wird der Kunde durch ein Formular geführt, bei dem er angeben muss, von welcher Adresse die Ware abgeholt ("Abholadresse") werden soll und an welche Adresse die Ware gebracht werden soll ("Abgabeadresse"). Zusätzlich gibt der Kunde an, zu welcher Zeit die Ware abgeholt und zu welcher Zeit die Ware geliefert werden soll. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, eine Telefonnummer und eine Email-Adresse jeweils der verantwortlichen Personen vor Ort bei der Abholadresse und Abgabeadresse anzugeben. Dem Kunden wird nach Eingabe aller Daten der Preis für die Kuriersendung angezeigt. Erst danach und in Kenntnis dieses Preises erfolgt die Beauftragung durch Betätigung einer Schaltfläche.
4.2.1 Die Annahme des Auftrags seitens eines Partners aus dem atalogics Kuriernetzwerk erfolgt mittels einer Email an den Kunden, die bei der Registrierung auf atalogics angegeben wurde.
4.3 Bei der Bestellung über die atalogics API werden die gleichen Informationen, wie in 4.2 dargestellt, dem atalogics System automatisiert übertragen.
4.3.1 Die Annahme des Auftrags seitens atalogics erfolgt über einen so genannten Callback an eine vom Kunden angegebene URL. Wenn der Kunde keine entsprechende URL angibt, kann der Callback nicht erfolgen.
4.4 Rechnungen des Auftragsempfängers sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Sollten aufgrund mangelnder oder falscher Angaben des Kunden oder sonst notwendiger Zusatzleistungen (z.B. eine zweite Auslieferung) weitere Kosten entstehen, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.1 Sämtliche Lieferleistungen und Zusatzdienstleistungen werden durch Partner aus dem atalogics Kuriernetzwerk erbracht.
5.2 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Auftrag im Sinne von Ziffern 4.2 und 4.3.
5.3 Der Auftrag des Kunden umfasst die Abholung der Güter bei der vom Kunden bestimmten Abholadresse und die Ablieferung an dem von dem Kunden bestimmten Empfänger; nicht umfasst ist die Verpackung, Kennzeichnung oder die Untersuchung der Güter und deren Kennzeichnung sowie Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Güter.
5.4 Die Abhol- und Lieferzeiten bzw. -zeiträume wurden bei der Auftragserstellung nach Ziffern 3.2 und 3.3 durch den Kunden festgelegt.
5.5 Bzgl. der Abholung der Sendung gelten folgende Regelungen, außer es ist etwas anderes schriftlich vereinbart:
5.5.1 Der Versender hat sicherzustellen, dass der abholende Kurier aus dem atalogics Netzwerk ohne Verzögerung Zugang zu dem transportierenden Gut bekommt.
5.5.2 Der Versender unterzeichnet auf einem digitalen Endgerät (z.B. "Smartphone") des Kuriers, dass die Ware abgeholt wurde. Die digitale Unterschrift wird dann direkt an die atalogics Server übertragen. Auf speziellen Wunsch des Absenders stellt der Kurier eine Empfangsbescheinigung aus. Die Empfangsbescheinigung bestätigt nur die Anzahl und Art der Packstücke, jedoch nicht Inhalt, Gewicht oder Wert.
5.6 Bzgl. der Abgabe der Sendung gelten folgende Regelungen, außer es ist etwas anderes schriftlich vereinbart:
5.6.1 Die Abgabe erfolgt an der Abgabeadresse an der Posteingangsstelle oder Warenannahme.
5.6.2 Der Empfänger quittiert die Entgegennahme des Gutes digital auf dem elektronischen Endgeräts des Kuriers. Eine Ablieferungsquittung wird nur nach einer entsprechenden Weisung bei der Auftragsvergabe eingeholt.
5.6.3 Die Abgabe des Gutes kann auch im Briefkasten des Empfängers erfolgen, wenn dies mit dem Kunden vereinbart wurde, außer es ist zum Beispiel der Zusatzdienst "Persönliche Abgabe" oder "Altersverifikation" vereinbart.
5.6.4 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass beim Nichtantreffen des Empfängers das Gut auch gegen Unterschrift beim Nachbarn, einem Mitarbeiter im Geschäft oder einer anderen Person im Haushalt übergeben werden darf. Als Nachbar ist eine Person definiert, die im gleichen oder in einem angrenzenden Gebäude wohnt oder arbeitet. Ausnahmen ist das Buchen des Zusatzdienstes "Persönliche Abgabe".
5.6.5 Der Versender hat sicherzustellen, dass der lieferende Kurier aus dem atalogics Netzwerk ohne Verzögerung das transportierte Gut abgeben kann.
5.6.6 In den Preisen der Lieferung ist nur ein Zustellversuch enthalten.
5.6.7 Wird der Empfänger nicht angetroffen oder treten andere Probleme bei der Lagerung oder Lieferung auf, versucht der liefernde Kurier aus dem atalogics Kuriernetzwerk, den Empfänger telefonisch zu erreichen, um die Zustellung doch noch erfolgreich zu beenden (allerdings ohne Extra-Fahrt und ohne Extra Wartezeit).
5.6.8 Der Kurier aus dem atalogics Kuriernetzwerk kann gegen Aufpreis einen zweiten Zustellversuch unternehmen.
5.6.9 Kommt es bei dem Transport, der Lagerung oder der Abgabe zu Problemen oder Hindernissen, wird der Kunde unterrichtet, um Weisung über das weitere Vorgehen zu erlangen. Kann die Weisung nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeholt werden, ist atalogics bzw. der Partner aus dem atalogics Kuriernetzwerk berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet erscheinen, den Interessen des Kunden zu entsprechen. Beispielsweise kann ein Gut zurück zum Versender transportiert werden. Ist der Grund für die nicht erfolgreiche Lieferung nicht von atalogics und seinen Partnern im Kuriernetzwerk zu verantworten, erklärt sich der Kunde einverstanden, eine angemessene Vergütung für den erneuten Transport zu zahlen.
5.7 Rechnungen werden elektronisch gestellt.
5.8 atalogics ist berechtigt, bei fehlenden oder falschen Angaben zu der zu liefernden Ware (Umfang, Größe, Lieferadressen etc.) und/oder bei notwendigen Zusatzleistungen (wie eine zweite Auslieferung oder Rücklieferung), entsprechend der aktuellen Preisliste die Differenz nachzufordern.
6.1 Der Kunde verpflichtet sich im Fall der Beauftragung via atalogics mit der Lieferung von Gütern wie folgt:
6.1.1 Die Lieferung von Gütern per Kurierdienst ist für den Kunden kostenpflichtig. Die Kosten für die Lieferung wird bei der Auftragsinitiierung angezeigt.
6.1.2 Der Kunde verpflichtet sich, in dem bestellten Zeitraum an der
angegebenen Abhol- und Abgabeadresse selbst oder mittels einer beauftragten
Person zur Abgabe bzw. Empfang der Lieferung bereitzustehen. Handelt es sich
bei der Bestellung um eine "Instant Delivery" Lieferung (Sofortabholung und
Direktlieferung) hat
a) der Versender in einem Zeitfenster von 15 bis 60 Minuten nach Annahme des
Lieferauftrags entweder selbst oder mittels einer beauftragte Person an der
angegebenen Abholadresse zur Abholung bereitzustehen und
b) der Empfänger in einem Zeitfenster von 30 bis 90 Minuten nach Annahme des
Lieferauftrags entweder selbst oder mittels einer beauftragte Person an der
angegebenen Abgabeadresse zur Abgabe bereitzustehen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, atalogics bei der Auftragserteilung mitzuteilen, wenn nachfolgende Güter Gegenstände des Kuriervertrages werden sollen
6.3 Alle Angaben des Kunden (auch unter Ziffer 4.2 ) müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein. atalogics oder die Kuriere aus dem atalogics Kuriernetzwerk sind nicht verpflichtet, Angaben des Kunden, insbesondere auch zum Gut, zu prüfen oder zu ergänzen.
6.4 Die Güter müssen mit der Tracking-ID (entspricht einer Liefernummer), die nach Abschluss der Auftragserteilung durch atalogics angezeigt wird, klar gekennzeichnet werden. Die Abholungs- und Abgabeadresse können freiwillig angebracht werden.
6.5 Falls es gesetzliche Vorschriften bzgl. Fracht- und anderer Begleitpapiere gibt, müssen diese vom Versender vollständig ausgefüllt werden.
6.6 Angaben und Kennzeichen auf der Verpackung, die sich nicht auf diese Lieferung beziehen, sind zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
6.7 Die Innen- und Außenverpackung der Güter muss so angelegt sein, dass zum einen ein schadloser Transport der Ware unter standardmäßiger Handhabung möglich ist und zum anderen der ausführende Kurier keinen Schaden erleidet.
6.8 Der Kunde verpflichtet sich, die Verpackung so zu verschließen, dass ein Zugriff auf den Inhalt der Lieferung nur möglich ist, wenn eindeutige Spuren an der Außenverpackung hinterlassen werden.
6.9 Gehören mehrere Güter zu einer Lieferung, so sind diese leicht erkennbar als zusammengehörig zu markieren.
6.10 Hält der Kunde die Verpflichtungen aus den Ziffern 6.2 bis 6.9 nicht ein, sind atalogics und die involvierten Kuriere aus dem atalogics Kuriernetzwerk nach eigenem Ermessen berechtigt, Güter auszuladen, einzulagern, zu sichern, unschädlich zu machen oder zurückzusenden, ohne dadurch schadensersatzpflichtig zu werden. atalogics kann vom Kunden Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen.
6.11 Der Kunde ist, nach Erhalt der gelieferten Güter verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die Güter durch den Transport einen Schaden erlitten haben und hat diesen unverzüglich atalogics gegenüber wenigstens in Textform anzuzeigen. Ansonsten wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Für den Fall, dass der Kunde nicht selbst der Empfänger der Ware ist, obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass der Empfänger unverzüglich der Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß Satz 1 nachkommt. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht verliert der Kunde seine Ersatzansprüche gegenüber den Partnern aus dem Kuriernetzwerk von atalogics, es sei denn, er weist nach, dass jener Kurier den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
6.12 Vertragspartner ist der Kunde, der den Auftrag an atalogics vergibt. Er haftet gegenüber atalogics und den involvierten Kurieren aus dem atalogics Kuriernetzwerk als Besteller. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, alle über ihn hinaus involvierten Parteien (z.B. Versender und Empfänger) über die Rechte und Pflichten dieser Regelungen und der Datenschutzbestimmungen aufzuklären, weiterzuleiten und wo notwendig die notwendigen Erlaubnisse einzuholen.
7.1 Für Schaden, der durch Beschädigung oder Verlust entsteht, während sich das Gut bei atalogics oder einem Partner aus dem atalogics Kuriernetzwerk befindet, haftet atalogics nach Maßgabe der §§ 429 ff. HGB. Die Partner aus dem atalogics Kuriernetzwerk werden für jede Sendung eine Versicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von EUR 500 abschließen. Weder atalogics noch die Partner aus dem atalogics Kuriernetzwerk haften für Folgekosten und/oder Folgeschäden, wie z.B. Gewinneinbußen, entgangene Umsatz- oder Gewinnverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen, oder sonstige wirtschaftliche Schäden.
7.2 Für sonstige Schäden haften atalogics und die Partner aus dem Kuriernetzwerk nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von atalogics ist ausgeschlossen; § 449 HGB bleibt unberührt.
7.3 Für Schäden, entstanden durch schuldhafte Nichteinhaltung der Lieferfristen, haften atalogics und die beteiligten Partner aus dem Kuriernetzwerk bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Fracht, maximal jedoch nur bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 300,00 pro Lieferung.
7.4 Nimmt ein Kurier aus dem atalogics Kuriernetzwerk einen Lieferauftrag an, deren Beförderung laut Ziffer 3.4 ausgeschlossen ist, ohne dass eine schriftliche Zustimmung seitens atalogics vor der Abholung vorliegt, trägt der Kurier aus dem atalogics Kuriernetzwerk das alleinige Risiko. Dieser Kurier ist für sämtliche Schäden an den betreffenden Gütern der Lieferung oder für Schäden, die atalogics oder Dritte aufgrund der nicht erlaubten Beförderung erleiden, allein verantwortlich. Er trägt alle resultierenden Kosten und Aufwendungen, die durch angemessene, von atalogics oder Dritten veranlassten, Maßnahmen entstehen, um Gefahren und/oder den vertragswidrigen Zustand zu beheben oder zu verhindern (dazu zählen unter anderem, aber nicht abschließend: Rücksendung, Entsorgung, Reinigung, Lagerung, etc.).
8.1 atalogics ermöglicht es den Nutzern, sich nach Vertragserfüllung mittels eines Bewertungssystems gegenseitig in Bezug auf die Durchführung des Lieferprozesses zu bewerten.
8.2 Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
8.3 Eine Kontrolle der Bewertungen durch atalogics findet nicht statt.
8.4 Das Bewertungssystem darf nicht gegen seine Zwecke genutzt werden. Es ist insbesondere verboten,
8.5 atalogics behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung (Hinweise Dritter), Bewertungen ganz oder teilweise zu löschen, soweit die Bewertungen einen unzulässigen Inhalt im Sinne von 10.4 haben.
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht des Geschäftssitzes von atalogics. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunde einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.